Formales

Die Sprachtherapie/Logopädie ist eine Leistung, die Ihnen von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin verordnet wird, wenn sie medizinisch begründet ist. In diesem Fall bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen bei Kindern die Therapie; Erwachsene bekommen den Großteil der Behandlungskosten ebenfalls erstattet. Sie als Patient/in leisten nur noch Ihren Anteil im Rahmen der gesetzlich festgelegten Zuzahlung. Privatversicherte bekommen die Therapiekosten - ihrem Versicherungsvertrag entsprechend - von Ihrer Krankenkasse erstattet.

Wenn es Ihnen oder Ihren Angehörigen aus medizinischen Gründen nicht möglich ist, zu uns in die Praxis zu kommen, übernehmen wir auch gerne die Therapie bei Ihnen zu Hause. In diesem Fall muss Ihr Arzt oder Ihre Ärztin den notwendigen Hausbesuch auf der Verordnung vermerken.